Richtlinien für alle Schützen im Märzenkeller

Bei der Anmeldung ist die Haftungsausschlusserklärung zu unterfertigen. Wer dem nicht nachkommen möchte, ist vom Schießbetrieb ausgeschlossen. 

Vereinswaffe ohne WBK erlaubt mit Begleiten der Standaufsicht jedoch die Standaufsicht beurteilt bei jedem Schützen ob er/sie die Verantwortung übernimmt 

Mindestalter der Schützen 16 Jahre 

Pro Stand dürfen max. 2 Schützen stehen und nur 1 Waffe gleichzeitig benutzt werden. Wartende weitere Schützen sind im Bereich der Wand erlaubt (Übersicht muss stets gegeben sein!) 

50 m nur sitzend schießen 

keine Leuchtspurmunition 

Hantierung von Waffen/ Munition, auspacken nur am Schießstand 

Alkoholverbot am Stand 

Schießbrillen zwingend vorgeschrieben 

Jede Zuwiderhandlung kann von der Standaufsicht mit sofortigem Verweis aus dem Schießkeller geahndet werden.